Wir sind eine Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in München mit einem bundesweiten Wirkungsfeld. Als Rechtsberater und Strafverteidiger vertreten wir Einzelpersonen und Unternehmen. Wir zeichnen uns durch Exzellenz im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in der Individualverteidigung und bei der Unternehmensvertretung aus. Unser Anspruch sind hoher wirtschaftlicher Sachverstand, absolute Diskretion und größte Professionalität. Die Partner unserer Kanzlei verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung beim Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten in komplexen Wirtschaftsstrafsachen.
Die Rechtsanwälte unserer Münchner Kanzlei begleiten Mandanten als Strafverteidiger bundesweit in allen Abschnitten eines Wirtschaftsstrafverfahrens oder Steuerstrafverfahrens und in Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht: Von der juristischen Erstberatung über die Vertretung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden bis hin zur Verteidigung vor Gericht. Die anwaltliche Beratung bei unternehmensinternen Untersuchungen gehört ebenso zu unseren Leistungen wie die Beratung und Vertretung von Unternehmen in Bußgeldverfahren, im Vorfeld von Strafverfahren oder als Nebenbeteiligte. Wir begleiten und vertreten Einzelpersonen auch in nationalen sowie in grenzüberschreitenden unternehmensinternen Ermittlungen.
Eine besondere Stärke haben wir in transatlantischen Wirtschaftsstrafverfahren mit Bezügen zu den USA. Zu unseren Mandanten zählen Geschäftsleiter von international tätigen Unternehmen in komplexen deutsch-amerikanischen Verfahren, (FCPA, „Diesel“). Aktuell gewinnen außenwirtschaftsrechtliche Verfahren im Rahmen U.S.-behördlicher Ermittlungen an Bedeutung.
Als Kanzlei für Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht in München gehören wir bundesweit zu den Top-Adressen. Das bestätigen zahlreiche Auszeichnungen. FOCUS – Recht Spezial 2024 zählt uns erneut zu den „Top-Wirtschaftskanzleien“. Auch das Handelsblatt listet die Partner Dr. Annette Rosskopf und Reinhart Michalke als „beste Anwälte des Jahres 2024“ im Wirtschaftsstrafrecht. Rechtsanwältin Angelina Gebhard wird dort mit der Auszeichnung „Ones To Watch“ als Rechtsanwältin geehrt, die sich in ihrer noch jungen Karriere durch besondere Leistungen im Bereich Steuerstrafrecht hervorgetan hat. Wir freuen uns über diese Auszeichnungen!
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Rechtsanwälte im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht in München!